Rechtssicherheit bei Unterweisungen
Stellen Sie sich vor, alle Mitarbeiter*innen werden termingenau und wiederkehrend, ohne langwierige Schulungsvorbereitungen oder aufwendige Dokumentation der Teilnahme in allen für Ihren Einsatzzweck benötigten Themen geschult und das alles ohne Produktivitätsverluste. Mehr noch, all dies ist nicht nur auf Unterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1 beschränkt, Sie können alle betrieblichen Themen ohne großen Aufwand abdecken. Durch die Verknüpfung von Präsenz- und E-Learning-Einheiten ist die nachhaltige Vermittlung von Wissen sichergestellt, auch bei praxisorientierten Themen.
Was ist möglich?
Unbegrenzte Einbindung eigener Themen
Informationen über anstehende Termine
Lernerfolgskontrolle
Kombination aus persönlicher Unterweisung und E-Learning
SCORM Schulungen hinterlegbar
Einbindung von Film-, Bild- und Audiodaten
Keine clientseitige Installation nötig
Keine Datenerhebung
Hohe Rechtskonformität und revisionssichere Dokumentation
QM-wirksame Erhebung von Evaluationsdaten
Bildquelle:
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